
Privatgutachten werden in zwei Teilbereiche - den streitbaren und den nicht streitbaren Bereich - unterteilt. Zu den nicht streitbaren Angelegenheiten gehören dabei Gutachten für Investitionsentscheidungen, die Bewertung vorhandener technischer Anlagen zu Veräußerungszwecken, Gutachten für Schadensregulierung sowie Projekt vorbereitende und Projekt begleitende Gutachten.
Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten dienen der Tatsachenfeststellung und werden häufig als Mittel zum Abschätzen der Aussichten für eine gerichtliche Auseinandersetzung verwendet. Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten können darüber hinaus auch als Parteiengutachten in Zivilprozesse eingebracht werden.
Wertgutachten dienen der Feststellung des tatsächlichen Werts einer Software oder einer technischen Anlage (Rechenzentrum). Wertgutachten sind meist aufgrund folgender Umstände notwendig:
Im Rahmen eines Wertgutachtens können folgende Werte ermittelt werden: