
Viele Menschen mit Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen stoßen im Internet noch immer auf Hindernisse, die den Zugang erschweren oder ganz verhindern. Das ändert sich bald: Ab dem 28. Juni 2025 gilt eine neue EU-weite Regelung, die digitale Barrieren abbauen soll. Für zahlreiche Unternehmen und Anbieter bedeutet das: Barrierefreiheit wird gesetzlich vorgeschrieben – insbesondere für Websites, Onlineshops, mobile Apps und digitale Kundendienste.
Die rechtliche Grundlage dafür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Die meisten Maßnahmen zur Barrierefreiheit sind technischer Natur – also im Hintergrund der Website. Sie sorgen zum Beispiel dafür, dass Seiten vollständig per Tastatur bedienbar sind oder Inhalte von Screenreadern besser erkannt und vorgelesen werden können. Für Menschen ohne Einschränkungen ist oft nur eine Änderung deutlich sichtbar: bessere Kontraste, z. B. dunklere Schrift auf hellem Hintergrund – Schluss mit schwer lesbarem Hellgrau auf Weiß.
Ein weiterer Pluspunkt: Barrierefreiheit verbessert oft auch die Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Viele der technischen Optimierungen überschneiden sich mit bewährten SEO-Maßnahmen – das steigert nicht nur die Nutzerfreundlichkeit, sondern auch das Google-Ranking.
Typische Barrieren für blinde und sehbehinderte Menschen
Typische Barrieren für gehörlose oder schwerhörige Menschen
Typische Barrieren für Menschen mit motorischen Einschränkungen
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