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Barrierefreiheit im Netz wird Pflicht

Viele Menschen mit Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen stoßen im Internet noch immer auf Hindernisse, die den Zugang erschweren oder ganz verhindern. Das ändert sich bald: Ab dem 28. Juni 2025 gilt eine neue EU-weite Regelung, die digitale Barrieren abbauen soll. Für zahlreiche Unternehmen und Anbieter bedeutet das: Barrierefreiheit wird gesetzlich vorgeschrieben – insbesondere für Websites, Onlineshops, mobile Apps und digitale Kundendienste.

Die rechtliche Grundlage dafür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Die meisten Maßnahmen zur Barrierefreiheit sind technischer Natur – also im Hintergrund der Website. Sie sorgen zum Beispiel dafür, dass Seiten vollständig per Tastatur bedienbar sind oder Inhalte von Screenreadern besser erkannt und vorgelesen werden können. Für Menschen ohne Einschränkungen ist oft nur eine Änderung deutlich sichtbar: bessere Kontraste, z. B. dunklere Schrift auf hellem Hintergrund – Schluss mit schwer lesbarem Hellgrau auf Weiß.

Ein weiterer Pluspunkt: Barrierefreiheit verbessert oft auch die Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Viele der technischen Optimierungen überschneiden sich mit bewährten SEO-Maßnahmen – das steigert nicht nur die Nutzerfreundlichkeit, sondern auch das Google-Ranking.

Welche Barrieren sollen abgeschafft werden ?

Typische Barrieren für blinde und sehbehinderte Menschen

  • Bilder ohne sinnvolle Beschreibung: Wenn alternative Texte (alt-Texte) fehlen oder schlecht formuliert sind, bleiben Inhalte für Screenreader-Nutzer unverständlich.
  • Nicht screenreader-kompatible Websites: Seiten, die nicht für Vorlese-Software optimiert sind, können von blinden Menschen kaum oder gar nicht genutzt werden.
  • Schwacher Farbkontrast: Ist der Unterschied zwischen Text und Hintergrund zu gering, wird das Lesen für sehbehinderte Nutzer zur Herausforderung.
  • Nicht anpassbare Schriftgrößen: Feste oder nicht skalierbare Schriftgrößen verhindern, dass Nutzer die Texte individuell vergrößern können.
  • Fehlende semantische Struktur im HTML: Wird auf sinnvolle Auszeichnungselemente wie <h1>, <nav> oder <main> verzichtet, erschwert das die Navigation mit Hilfsmitteln wie Screenreadern erheblich.

 

Typische Barrieren für gehörlose oder schwerhörige Menschen

  • Videos ohne Untertitel oder Transkript: Fehlen schriftliche Alternativen zum gesprochenen Inhalt, bleiben wichtige Informationen unzugänglich.
  • Audioinhalte ohne visuelle Ergänzung: Podcasts oder Sprachnachrichten, die nicht durch Texte oder Zusammenfassungen ergänzt werden, sind nicht nutzbar.
  • Live-Inhalte ohne Gebärdensprachdolmetschung: Veranstaltungen wie Webinare – insbesondere von Behörden – sind ohne Dolmetscher:innen in Gebärdensprache schwer verständlich oder ausgeschlossen.

 

Typische Barrieren für Menschen mit motorischen Einschränkungen

  • Nur mit Maus bedienbar: Wenn eine Website keine Tastaturnavigation unterstützt, ist sie für viele Nutzerinnen und Nutzer mit eingeschränkter Motorik nicht nutzbar.
  • Zu kleine oder schwer erreichbare Schaltflächen: Kleine Klickflächen oder eng platzierte Buttons sind schwer gezielt anzusteuern.
  • Fehlende Sprungmarken: Ohne die Möglichkeit, direkt zum Hauptinhalt zu springen, müssen unnötig viele Elemente durchlaufen werden – das kostet Kraft und Zeit.
  • Kein sichtbarer Tastaturfokus: Wenn nicht erkennbar ist, welches Element gerade per Tastatur angesteuert wird, wird die Bedienung zur Herausforderung.

 

Welche Maßnahmen sind für Ihre Webseite notwendig ?

Wir prüfen für Sie zum Pauschalpreis :

- Fällt Ihr Unternehmen unter die neuen Regelungen ?

- Sind bei Ihrer Webseite Änderungen nötig ?

- Welche Maßnahmen müssen auf der Webseite durchgeführt werden ?

 

Barrierefreiheit Check-Up

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